Nach der 10. Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin ist die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen nur unter der 2G-Bedingung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) zulässig.
Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden. Die Zugangskontrolle erfolgt durch einen der anwesenden Vereinsmitglieder.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, sie müssen jedoch negativ getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
In der gesamten Sportahlle ist abseits der Sportausübung, stets ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation (vorzugsweise mit Luca- und Corona-Warn-App) zwingend erforderlich.