Nach Beschluss der 11. Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch den Berliner Senat gelten ab Samstag, den 27.11.2021, folgende Änderungen die unsere sportlichen Aktivitäten in der Sporthalle am Tempelhofer Ufer 18/19 betreffen:
Im Wesentlichen wurde die bisherige 2G-Regelung erweitert auf die sogenannte „2G-Plus“. Dies gilt sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb.
Für die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen gilt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen negativen Tests, auch bei bestehendem Impf- oder Genesenenstatus.
Hierfür genügt ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.