Hygienekonzept für Hector-Petersen-Halle, Stand 24.06.2021

Wenn die nachfolgenden Regelungen nicht eingehalten werden, können zusammen mit den jeweils zuständigen Fachverbänden entsprechende Sanktionen für den PSV verhängt werden. Daher bitten wir euch, diese zu beachten.

Personenobergrenzen

Ab dem 18.06.2021 kann Training oder freies Spiel gemäß Dritter SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in beliebiger Größe, ohne Abstand, und mit Testpflicht für alle stattfinden.

Maskenflicht

Ab Betreten der Halle ist eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt auch für Zuschauende, jedoch nicht für die aktive Spieleinheit.

Testpflicht

Die Sportausübung in der Sporthalle ist zulässig, wenn alle Anwesenden negativ getestet sind. Wenn im Folgenden von einer Testpflicht die Rede ist, ist damit gemeint, dass

  • entweder ein höchstens 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis (Testzentrum: derzeit unmittelbar an der U-Bahn-Station Möckernbrücke, Tempelhofer Ufer 14, Öffnungszeiten 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
  • oder ein Selbsttest unter Aufsicht einer hierzu beauftragten volljährigen Person mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde (Selbsttest vor Ort bitte nur in Ausnahmefällen).
  • oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
  • oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate) vorliegen muss.

Für die Überprüfung der vorliegenden Test-, Impf- und Genesungsnachweise sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen (Vorstand oder die Person, die die Tür öffnet) zuständig.

Dokumentationspflicht

Die Anwesenheit der Teilnehmenden ist zu dokumentieren. Dazu wird wie gehabt eine Liste im Schrank liegen, die in jeder Spieleinheit von allen Teilnehmenden auszufüllen ist. Da wir eure Daten haben, reicht hier der Name, die Unterschrift und der Nachweis der Testpflicht.

Nebenräume und Umkleidekabinen (Duschen in der Sporthalle)

Soweit möglich ist die Sportanlage bereits in Sportkleidung zu betreten und zu verlassen. Der Aufenthalt in den Umkleiden soll so kurz wie möglich gestaltet werden und nur für das Umkleiden und Duschen genutzt werden. Es ist in Umkleiden und Sanitärbereichen sowie in Trainer-/Vereins- oder sonstigen Nebenräumen ein Mindestabstand von 1,5 m bei Kontakten zu anderen Menschen dauerhaft einzuhalten. Für eine Lüftung während der Nutzung ist zu sorgen.

Umkleiden stehen aufgrund der notwendigen Mindestabstände und Raumfläche nur im eingeschränkten Maße zur Verfügung. Für die gleichzeitig nutzende Personenzahl ist der Abstand von 1,5 m maßgeblich.

Körperkontakte sind trotz geringer Infektionszahlen zu vermeiden, auf Gepflogenheiten des sozialen Miteinanders wie Händeschütteln, Umarmungen, Abklatschen o.ä. ist zu verzichten. Taktik- und Mannschaftsbesprechungen, Kabinenfeste, das „Feierabend-Getränk“ und ähnliche längere Aufenthalte in den Kabinen sind nicht gestattet.

Lüftung und Lüftungsprotokoll

Für eine maximale Lüftung der Sporträumlichkeit einschließlich der Umkleiden, Dusch- und Sanitärbereichen ist zu sorgen.

Die Fenster bzw. Lüftungsgelegenheiten sind – nach Möglichkeit durchgehend – während der Nutzung zu öffnen. Da die Möglichkeit einer Stoß- oder Querlüftung besteht, ist diese stündlich für die Dauer von 10 Minuten vorzunehmen, wenn eine durchgehende Lüftung nicht möglich ist.

Es ist außerdem ein Lüftungsprotokoll zu führen, um das regelmäßige Lüften zu dokumentieren und nachweisen zu können. Das Lüftungsprotokoll enthält mindestens folgende Daten: Datum, Uhrzeit, Name der Person, die die Lüftung vorgenommen hat. Dies wird auf der Liste der Teilnehmenden ergänzt. Verantwortlich ist hier der Vorstand oder die Person, die die Tür öffnet.