Hallenschließung im April 2022 zur Grundreinigung

Von Mo, 11.04. bis einschließlich Fr, 15.04.2022 bleiben beide Hallen der
Hector-Peterson-Schule aufgrund der Glasreinigung geschlossen und es findet weder freies Spiel noch Training statt. 

Zur Grundreinigung bleibt die Sporthalle von Do, 21.04. bis So, 24.04.2022 ebenfalls für den Trainingsbetrieb gesperrt.

2G Plus ab Samstag, den 27.11.21

Nach Beschluss der 11. Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch den Berliner Senat gelten ab Samstag, den 27.11.2021, folgende Änderungen die unsere sportlichen Aktivitäten in der Sporthalle am Tempelhofer Ufer 18/19 betreffen:
 
Im Wesentlichen wurde die bisherige 2G-Regelung erweitert auf die sogenannte „2G-Plus“. Dies gilt sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb.

Für die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen gilt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen negativen Tests, auch bei bestehendem Impf- oder Genesenenstatus.
 
Hierfür genügt ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. 

2G-Regelung ab Montag, den 15.11.21

Nach der 10. Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin ist die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen nur unter der 2G-Bedingung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) zulässig.

Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden. Die Zugangskontrolle erfolgt durch einen der anwesenden Vereinsmitglieder.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.

Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, sie müssen jedoch negativ getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).

In der gesamten Sportahlle ist abseits der Sportausübung, stets ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation (vorzugsweise mit Luca- und Corona-Warn-App) zwingend erforderlich.

Wiederöffnung der Sporthalle

Liebe Vereinsmitgliederinnen und – mitglieder ,

Endlich ist es soweit: Seit dem 18.06.2021 kann nun offiziell Badminton gemäß Dritter SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in beliebiger Größe, ohne Abstand, und mit Testpflicht für alle stattfinden.

Das ausführliche Hygienekonzept findet ihr unter folgendem Link. Falls es hierzu Fragen gibt, könnt ihr den Vorstand jederzeit kontaktieren.
 
Aufgrund der Sommerferien und Urlaubszeit ist das angeleitete Training ab August vorgesehen.

Hygienekonzept für Hector-Petersen-Halle, Stand 24.06.2021

Wenn die nachfolgenden Regelungen nicht eingehalten werden, können zusammen mit den jeweils zuständigen Fachverbänden entsprechende Sanktionen für den PSV verhängt werden. Daher bitten wir euch, diese zu beachten.

Personenobergrenzen

Ab dem 18.06.2021 kann Training oder freies Spiel gemäß Dritter SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in beliebiger Größe, ohne Abstand, und mit Testpflicht für alle stattfinden.

Maskenflicht

Ab Betreten der Halle ist eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt auch für Zuschauende, jedoch nicht für die aktive Spieleinheit.

Testpflicht

Die Sportausübung in der Sporthalle ist zulässig, wenn alle Anwesenden negativ getestet sind. Wenn im Folgenden von einer Testpflicht die Rede ist, ist damit gemeint, dass

  • entweder ein höchstens 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis (Testzentrum: derzeit unmittelbar an der U-Bahn-Station Möckernbrücke, Tempelhofer Ufer 14, Öffnungszeiten 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
  • oder ein Selbsttest unter Aufsicht einer hierzu beauftragten volljährigen Person mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde (Selbsttest vor Ort bitte nur in Ausnahmefällen).
  • oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
  • oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate) vorliegen muss.

Für die Überprüfung der vorliegenden Test-, Impf- und Genesungsnachweise sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen (Vorstand oder die Person, die die Tür öffnet) zuständig.

Dokumentationspflicht

Die Anwesenheit der Teilnehmenden ist zu dokumentieren. Dazu wird wie gehabt eine Liste im Schrank liegen, die in jeder Spieleinheit von allen Teilnehmenden auszufüllen ist. Da wir eure Daten haben, reicht hier der Name, die Unterschrift und der Nachweis der Testpflicht.

Nebenräume und Umkleidekabinen (Duschen in der Sporthalle)

Soweit möglich ist die Sportanlage bereits in Sportkleidung zu betreten und zu verlassen. Der Aufenthalt in den Umkleiden soll so kurz wie möglich gestaltet werden und nur für das Umkleiden und Duschen genutzt werden. Es ist in Umkleiden und Sanitärbereichen sowie in Trainer-/Vereins- oder sonstigen Nebenräumen ein Mindestabstand von 1,5 m bei Kontakten zu anderen Menschen dauerhaft einzuhalten. Für eine Lüftung während der Nutzung ist zu sorgen.

Umkleiden stehen aufgrund der notwendigen Mindestabstände und Raumfläche nur im eingeschränkten Maße zur Verfügung. Für die gleichzeitig nutzende Personenzahl ist der Abstand von 1,5 m maßgeblich.

Körperkontakte sind trotz geringer Infektionszahlen zu vermeiden, auf Gepflogenheiten des sozialen Miteinanders wie Händeschütteln, Umarmungen, Abklatschen o.ä. ist zu verzichten. Taktik- und Mannschaftsbesprechungen, Kabinenfeste, das „Feierabend-Getränk“ und ähnliche längere Aufenthalte in den Kabinen sind nicht gestattet.

Lüftung und Lüftungsprotokoll

Für eine maximale Lüftung der Sporträumlichkeit einschließlich der Umkleiden, Dusch- und Sanitärbereichen ist zu sorgen.

Die Fenster bzw. Lüftungsgelegenheiten sind – nach Möglichkeit durchgehend – während der Nutzung zu öffnen. Da die Möglichkeit einer Stoß- oder Querlüftung besteht, ist diese stündlich für die Dauer von 10 Minuten vorzunehmen, wenn eine durchgehende Lüftung nicht möglich ist.

Es ist außerdem ein Lüftungsprotokoll zu führen, um das regelmäßige Lüften zu dokumentieren und nachweisen zu können. Das Lüftungsprotokoll enthält mindestens folgende Daten: Datum, Uhrzeit, Name der Person, die die Lüftung vorgenommen hat. Dies wird auf der Liste der Teilnehmenden ergänzt. Verantwortlich ist hier der Vorstand oder die Person, die die Tür öffnet.

Wiederaufnahme des Sportbetriebs

Seit kurzem haben wir unter Beachtung der Hygieneregeln den Spielbetrieb wieder aufgenommen.
Die Nutzungszeiten der Halle in den Sommerferien beschränken sich für uns auf Montag, Dienstag und Donnerstag.

Ab 20.07.2020 beginnt das angeleitete Training mit Pia, damit unsere Spielerinnen und Spieler fit werden.

Eine Voranmeldung ist derzeit grundsätzlich erforderlich.

Unterbrechung des Sportbetriebs

Auch der PSV bietet derzeit kein Training oder freies Spiel an. Die Halle ist aufgrund der möglichen Ansteckungsgefahr geschlossen. Sobald es beim Badminton weiter geht, lassen wir es Euch schnellstmöglich wissen.

Passt auf Euch auf und bleibt gesund!

Die Jahresversammlung am 22.01.2020

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

am Mittwoch (22.01.2020) fand unsere Jahresversammlung statt. Wir danken allen für die Teilnahme.

Die Prüfung der Kasse wurde vorgelegt und konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Darüber hinaus wurde wie in den vergangenen Jahren der Vorstand gewählt. Unser 1. Vorsitzender Uwe sowie Kai als Schatzmeister und Rainer als Kassenprüfer haben sich nicht wieder zur Wahl gestellt, sodass es nun eine geänderte Zusammensetzung gibt, die wir Euch gern mitteilen möchten:

1. Vorsitzender: Nanjiang L.
2. Vorsitzende: Anja O.
Schatzmeisterin: Julia B.
Sportwart: David M.

Kassenprüfung: Kai R. &  Julia H.

Wir danken allen für ihren unermüdlichen Einsatz, sodass sich der PSV derart entwickeln konnte.

Für Fragen könnt Ihr uns jederzeit kontaktieren.

Viele Grüße,

Der Vorstand